Die Mediation ist ein Instrument zur Beilegung zivil- und handelsrechtlicher Streitigkeiten, das es natürlichen Personen oder Unternehmen ermöglicht, ihre Konflikte in einem informellen und vertraulichen Umfeld, in kurzer Zeit und zu überschaubaren Kosten zu lösen.

Sie wird von einer unparteiischen dritten Person (dem sogenannten Mediator) durchgeführt und dient dazu, zwei oder mehr Parteien bei Folgendem zu unterstützen:

  • der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zur Beilegung einer Streitigkeit,
  • der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Lösung derselben.

Vorteile der Mediation

Die Mediation ist eine Form der Streitbeilegung, die sich durch Schnelligkeit, Einfachheit, Vertraulichkeit und Wirtschaftlichkeit auszeichnet:

  • sie ist schnell: die Zeit zwischen der Einreichung des Antrags und dem ersten Treffen der Parteien ist kurz;
  • sie ist vertraulich: alle am Verfahren Beteiligten sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was im Rahmen des Verfahrens bekannt wird; außerdem dürfen sämtliche im Verlauf des Verfahrens abgegebenen Erklärungen oder erlangten Informationen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren in keiner Weise verwendet werden, es sei denn mit Zustimmung der erklärenden Partei bzw. der Partei, von der die Informationen stammen;
  • sie ist kostengünstig: im Vergleich zu den ordentlichen Gerichtsverfahren sind die Kosten begrenzt und in jedem Fall im Voraus festgelegt.

Arten der Mediation

Durch Mediation können zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten über verfügbare Rechte beigelegt werden, wie zum Beispiel: Angelegenheiten des Wohnungseigentums, dingliche Rechte, Teilung, erbrechtliche Streitigkeiten, Familienverträge, Miete, Leihe, Pacht von Unternehmen, Schäden aus ärztlicher und gesundheitlicher Haftung, Schäden aus Verleumdung sowie Versicherungsverträge.

Vollstreckbare Wirkung der Mediation

Das von den Parteien und gegebenenfalls den beteiligten Rechtsanwälten unterzeichnete Vergleichsprotokoll stellt einen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung, für die Herausgabe und Räumung, für die Vollstreckung von Handlungs- und Unterlassungspflichten sowie für die Eintragung einer Zwangshypothek dar.