Das kostet es ein Haus in Kroatien zu kaufen

Tiziana Paris
Autor
Tiziana Paris, odvjetnica

Die Transaktionskosten beinhalten alle Kosten für den Kauf und den Weiterverkauf einer Immobilie – Anwalts-Gebühren, Notar-Gebühren, Anmeldegebühren, Steuern und die Maklerprovision

a) Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf in Kroatien
Bei der Übertragung von Immobilienbesitz wird eine Grunderwerbsteuer von 3% des Verkehrswertes erhoben. Diese Steuer wird sowohl von in- als auch von ausländischen juristischen und natürlichen Personen erhoben, sofern in einem internationalen Abkommen nichts anderes bestimmt ist.
Die Grunderwerbssteuer gilt nicht für den Erwerb von Neubauten, d.h. den Erstverkauf. Stattdessen unterliegt der Verkauf einer Mehrwertsteuer von 25% des Bauwertes, d.h. des Nettobauwertes.

b) Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird seit dem 01. März 2012 mit einem Pauschalsatz von 25% erhoben.

c) Anwaltshonorar
Es ist üblich, einen Anwalt zu beauftragen, der alle notwendigen Vorbereitungen trifft. Anwälte berechnen in der Regel etwa 1,25% bis 3,00% des Kaufpreises (zuzüglich 25% Mehrwertsteuer).

d) Maklerprovision
Die Provision für Immobilienmakler liegt zwischen 2% und 3% (zuzüglich 25% MwSt.), die von Käufer und Verkäufer separat bezahlt werden. 

e) Eintragungsgebühren
Die Eintragungsgebühren und sonstigen Gebühren liegen bei rund 0,01% bis 0,05% des Immobilienwertes.

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